Die vielfältigen Vorteile für die Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Monheim am Rhein eG
Rund 2.000 Baugenossenschaften gibt es in Deutschland. Mit über zwei Millionen Wohnungen und mehr als drei Millionen Mitgliedern. Die ältesten Genossenschaften stammen noch aus der Frühzeit des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt. Doch heute wie damals gilt, dass viele wirtschaftlich Schwache gemeinsam eine große Kraft haben.
Und auch in Zukunft soll gelten, dass gemeinsames Handeln den einzelnen stärkt und dass aus solcher Erkenntnis ein Stück angewandter Demokratie entstehen kann. Man mag das altmodische Wort Genossenschaft belächeln. Es könnte aber zum Ausgang dieses Jahrhunderts helfen und wichtig werden gegen den Egoismus und die Vereinzelung in unserer Gesellschaft.
Vorstand:
Peter Piel (GF),
Werner Holtermann
Aufsichtsratsvorsitzender:
Manfred Hein
Die Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland
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Das Genossenschaftswesen entwickelte sich Mitte des vorigen Jahrhunderts, als die erste Blütezeit der Industrie zur Landflucht führte und sich in den Städten arbeitswillige Menschen drängten, die allein hilflos und schwach, gemeinsam aber eine Wirtschaftsmacht waren. Das erkannte auch der Staat - der keineswegs ein Sozialstaat war.
Im Jahr 1889 beschloss der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz. Seine zentrale Aussage: In Genossenschaften soll es eine unbeschränkte Haftung, wie bis dahin üblich, nicht geben. Das hieß, die Mitglieder hafteten nicht mehr mit ihrer gesamten Existenz, sondern mit der Höhe ihres Genossenschaftsanteils. Das derart begrenzte Risiko brachte die ersten Baugenossenschaften richtig in Schwung. Die Arbeiter und Handwerker, die ihr Erspartes zusammentaten, damit daraus Häuser und Wohnungen gebaut würden, durften sich sicherer fühlen, einmal Miteigentümer zu sein.
Aus solchen Anfängen entwickelte sich ein gemeinnütziges Bauen, das in den 2oer Jahren und noch einmal nach dem 2. Weltkrieg Millionen Menschen ein Heim beschaffte.
Was macht das Wohnen bei Genossenschaften so attraktiv, dass hier Eltern für ihre Kinder gleich nach der Geburt Anteile erwerben und die Mitglieder jahrelang warten bis sie an der Reihe sind, eine Genossenschaftswohnung zu beziehen?
Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mitglied einer Genossenschaft gewissermaßen „Mieter im eigenen Haus" ist. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch - außer man zahlt dauernd die Miete nicht oder demoliert die Wohnung - lebenslanges Wohnrecht. Das Genossenschaftsrecht schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht.
Andererseits aber kann das Genossenschaftsmitglied jederzeit seinen Mietvertrag kündigen und wenn es die Genossenschaft verlässt, bekommt es sein Geschäftsguthaben zurück.
Vor allem aber: Wohnungen bei Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Mieten, hohe Investitionen in den Neubau, in die Erhaltung, oft genug in Gemeinschaftseinrichtungen und in wohnreformerisches Planen und Bauen.
Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung - das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut ist. Dafür ist einst gekämpft worden. Es lohnt auch heute, darüber noch einmal nachzudenken.
Denn längst haben sich neben diesen hehren Grundsätzen, um die in anderen Ländern dieser Erde noch gekämpft wird, andere entwickelt, die nicht ganz so fein sind. Die Selbstsucht, beispielsweise oder das böse "jeder ist sich selbst der Nächste". Dieser Zeitgeist hat vor den Genossenschaften nicht halt gemacht.
Dabei ist es doch klug, nicht nur die eigenen vier Wände, sondern das Ganze zu sehen und zu fördern. Dabei macht es auch Mut, sich ums Allgemeine zu kümmern. Und es gibt Kraft, die Nachbarschaft zu pflegen. Es gibt Selbstbewusstsein.
Auch Einsamkeit ist eine Not. Und Egoismus eine Krankheit unserer Zeit. Mag auch das Wort Solidarität manchem veraltet und gar klassenkämpferisch klingen. Es heißt doch nichts anderes als Gemeinsinn oder Zusammengehörigkeitsgefühl.
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